Google hat das Patent von BlackBerry für Zeitstempel auf Sofortnachrichten für ein eigenes Patent zugesprochen bekommen. Das Patent Trial and Appeal Board hat am 28. August entschieden, dass Ansprüche in einem BlackBerry-Patent offensichtlich und nicht patentierbar waren, weil sie durch frühere Erfindungen abgedeckt waren. Google hatte die Gültigkeit des US-Patents Nr. 8,745,149 im Februar 2017 angefochten. Das ganze resultiert aus einer Klage seitens BlackBerry gegen Blu-Produkte. In der Klage ging es um diese Technik für Mobiltelefone mit Android OS.
BlackBerry versucht mit seinen 40.000 Patenten Umsatz zu generieren. Verständlich, dass das Unternehmen das geistige Eigentum monetarisieren will. Fraglich ist, warum das Patent in diesem Fall überhaupt als gültig erteilt wurde.
Das kenne ich. Hier greift es zwar nicht, aber einer der Gründe, warum ein Patent im Nachhinein die “Schutzwürdigkeit” aberkannt wird, ist daß Patente für Europa und USA erteilt werden können, aber dann im Nachhinein als… nicht schutzwürdig betrachtet werden, weil es z.B. in China und Japan schon früher zu einem Patent für eine Erfindung gab. Es wird viel in der westlichen Welt recherchiert, für den “anderen” Teil engagieren Patent-Anwälte mittlerweile Agenturen, die in Russland, China, Japan (usw.) nach Erfindungen suchen, die bei “uns” patentiert sind, aber vielleicht schon seit geraumer Zeit in einem anderen Teil der Welt ein Patent erhalten haben. Das wird zumeist bei Patentstreitigkeiten herausgefunden.