Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung?
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) gespeichert, also zum Beispiel: Wer hat wann mit wem telefoniert, wer hat wem eine E-Mail geschrieben, mit welcher IP-Adresse war ich wie lange im Internet unterwegs? Das geschieht ohne bestimmten Anlass, also “auf Vorrat”. Die Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert.
Die Speicherungspflicht trifft die privaten Telekommunikationsunternehmen. Auf ihren Servern sollen die Daten verfügbar sein für einen “zweiten Schritt” – den Zugriff der staatlichen Behörden auf die Daten. Dieser ist nicht automatisch möglich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel zum Zweck der Aufklärung von Straftaten.
Deutschland hat kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und wartet auf das heutige Urteil des europäischen Gerichtshofes. Dieser beschäftigt sich mit den Fragen: Ist die Vorratsdatenspeicherung mit der Charta der Europäischen Union vereinbar? Oder verstößt sie gegen die darin verbrieften Rechte auf Privatleben, Datenschutz und die freie Meinungsäußerung?
Update: Der EuGH hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Sie ist verfassungswidrig.
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