US-Bundesrichter James Francis in New York entschied, dass ein in den USA ansässiger Anbieter von Internet-, E-Mail- und Cloud-Diensten auch dann zur Herausgabe von außerhalb der USA gespeicherten Daten gezwungen werden kann, wenn die Behörden nur im Besitz eines für die USA gültigen Durchsuchungsbefehls sind.
Seine Begründung sei der erhöhte Arbeitsaufwand wenn eine ausländische Regierung der US-amerikanischen Regierung Amtshilfe leistet. Seiner Rechtsauffassung nach fallen online gespeicherte Daten unter das US-Gesetz Stored Communications Act.
Es ging bei diesem Fall um Microsoft. Die Firma sollte Daten von einem Rechenzentrum aus Dublin freigeben. Dieses Rechenzentrum ist speziell für europäische Kunden gedacht. Microsoft verweigerte jedoch die Herausgabe der Daten.
Die Europäische Union drängt auf die Einhaltung ihrer Datenschutzgesetze, die verhindern sollen, dass persönliche Informationen der Bürger der 28 Mitgliedstaaten den europäischen Rechtsraum verlassen.
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