EuGH: Löschmöglichkeiten in Ergebnislisten von Suchmaschinen

Der europäische Gerichtshof hat entschieden: bei Google hat man ein Recht auf Vergessenwerden. Wenn “sensible persönliche Daten” betroffen sind, kann der Konzern zur Löschen der Verweise in den Ergebnislisten verpflichtet werden.

In einer Umfrage von Focus gaben 39% der Deutschen an, dass sie nichts unternehmen wollen. 51% wollen unliebsame Daten löschen. Für die Umfrage wurden 1004 Personen befragt. Kommt der Konzern dem Wunsch der Löschung nicht nach kann der Betroffene zum zuständigen Datenschutzbeauftragten oder klagen.

Google bietet ein Formular an. Mit diesem kann man schon jetzt rechtswidrigen Inhalt löschen. Ob dieses Formular auch in Verbindung mit diesem EuGH-Urteil benutzt werden kann, wollte Google nicht beantworten. Grundsätzlich wäre es aber “der richtige Weg um Inhalte zu löschen”, so Google.

Quelle Stern

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