WhatsApp-Nutzung = Rechteabtretung

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WhatsApp hat seine Nutzungsbestimmungen geändert. Wer den Dienst nutzt, tritt die Rechte seiner gesamten Kommunikation an das Unternehmen aus dem Silicon Valley ab.

 „Die Kunden stimmen jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass WhatsApp alle Inhalte, Bilder und ähnliches ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann“, sagt Rolf Becker, Rechtsanwalt in der Kölner Kanzlei Wienke & Becker. „Ob sie das wirksam tun, ist allerdings noch eine andere Frage.“, so Becker.

WhatsApp darf somit ohne Einschränkung alle Inhalte auf allen Kanälen vermarkten, sogar per Lizenz verkaufen.
Die Lizenz endet auch erst, wenn der Nutzer eine Mitteilung löscht oder entfernt.
Bislang sei diese Rechteabtretung noch auf WhatsApp und dessen noch unklares Geschäftsmodell beschränkt.

Das heißt wenn WhatsApp ein Bild von Dir zu Werbezwecken nutzt, Du aber gar nicht die Rechte an dem Bild hast, kannst Du rechtlich dafür belangt werden.

Auch die persönlichen Kontakte sind betroffen denn schon im dritten Absatz der Rechteliste stimmen die Nutzer zu, dass WhatsApp Zugriff auf die eigene Kontaktliste und das Adressbuch nehmen darf, um dort Telefonnummern anderer Benutzer zu finden und zu verfolgen.

Um dem zu entgehen kann das Programm nur deinstalliert werden. Als Alternative bietet sich hier der BlackBerry Messenger (BBM) an, welcher auch für iOS und Android zur Verfügung steht.

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Gegen Facebook wurde vor dem Kammergericht Berlin bereits ein positives Urteil bezüglich einer solchen Klausel erstritten
(Az.: 5U 42/12).
Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig da Facebook Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht hat.
In der Klausel hieß es: 
„Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nichtexklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung aller IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).“ Heute wird diese Klausel noch beinahe wortgleich verwendet, Klausel (Nr. 2.1).

Quelle

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