Verbraucherschützer erfolgreich gegen WhatsApp

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WhatsApp ist sehr verbreitet und steht in der Kritik, wir berichteten über die neuen AGB´s. Es stand der Vorwurf im Raum, dass WhatsApp sämtliche Kommunikation zu eigenen Zwecken veräußern darf.

Es könnte an der Übernahme durch Facebook liegen, denn Instagram musste im Dezember 2012 die gleichen Vorwürfe der kommerziellen Fotonutzung über sich ergehen lassen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zog vor das Landgericht Berlin und bekam Recht.

  • WhatsApp darf die neuen AGB´s nicht nur in englischer Sprache anbieten
  • Das Impressum muss erweitert werden, eine Email-Adresse zur Kontaktaufnahme alleine reicht nicht

WhatsApp hatte die Entgegennahme der Klage verweigert. Daraufhin wurde in Abwesenheit ein Versäumnisurteil verhängt. 2 Wochen hat WhatsApp für einen Einspruch Zeit, danach wird das Urteil rechtskräftig. der vzbv wird Zwangsvollstreckung beantragen, falls WhatsApp das Urteil ignoriert. Es könnten dann bis zu 250.000€ Ordnungsgeld verhängt werden.

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