Urteil gegen Microsoft: Europäische Daten nicht mehr sicher gegen US-Bespitzelung

Die US-Bundesrichterin Loretta Preska hat Microsoft angewiesen, den im Dezember erlassenen Durchsuchungsbefehl umzusetzen, der dem US-Justizministerium Zugriff auf in einem irischen Rechenzentrum gespeicherte E-Mails eines Kunden gewährt. Hintergrund ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Drogenvergehen gegen den Inhaber eines Microsoft-Kontos.

Wir berichteten schon vom US-Bundesrichter James Francis, der entschied, dass ein in den USA ansässiger Anbieter von Internet-, E-Mail- und Cloud-Diensten auch dann zur Herausgabe von außerhalb der USA gespeicherten Daten gezwungen werden kann, wenn die Behörden nur im Besitz eines für die USA gültigen Durchsuchungsbefehls sind.

Allerdings setzte Preska ihre Entscheidung vorübergehend aus. Das soll Microsoft die Möglichkeit geben, ihr Urteil anzufechten und ein Berufungsgericht anzurufen.

Microsofts Chefjurist Brad Smith:

Das Einzige, was heute Morgen gewiss war, ist, dass die Entscheidung des Bezirksgerichts nicht der letzte Schritt in diesem Verfahren ist. Wir werden sofort in Berufung gehen und uns weiter dafür einsetzen, dass die E-Mails von Nutzern einem starken Datenschutz in den USA und weltweit unterliegen.

Auch Apple, Cisco, AT&T und Verizon schlugen sich im Juni auf die Seite von Microsoft. Der Grund ist, dass die Firmen Image- und Gewinneinbußen in der Sparte Cloud-Dienste befürchten.

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