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Und tatsächlich: Schaut man sich die Lizenzvereinbarung an, wird dort für die Implementierung von “SmartTV”-Features ausdrücklich darauf hingewiesen, dass (sinngemäß) “wenn sich zwischen allem Gesprochenem persönliche oder sensible Daten befinden, auch diese gesammelt und an Dritte weitergeben werden”.
Samsung ist nicht dafür verantwortlich, wie die nicht näher bezeichneten Drittanbieter diese Daten nutzen und schützen.
Die Funktion der “Voice Recognition” lässt sich deaktivieren. Dann kann man den Fernseher nicht über diesen Weg steuern.
Es wird in der Lizenzvereinbarung weiterhin darauf hingewiesen, dass die Funktion der Gesichtserkennung des Fernsehers Zugang zu verschiedenen Samsung-Account-Services ermöglicht. Das Bild des Gesichts wird laut Lizenzvereinbarung ausschließlich lokal auf dem Gerät gespeichert. Samsung könnte aber über die (generelle) “Einrichtung der Funktion sowie über das Wann und Wie deren Nutzung Daten zur Verbesserung sammeln”.
Bestandteil der Lizenzvereinbarung sind auch die “Kids Services”. Mit diesem Passus sollten sich Eltern in jedem Falle auseinandersetzen.
Generell ist empfehlenswert, AGBs / Lizenzvereinbarungen für Angebote für Leistungen im bzw. über das Internet immer kritisch für den eigenen Einsatz zu prüfen.