Rechtsexperte: WhatsApp ist in der EU de facto illegal

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Der Rechtsexperte FH-Prof. Mag. Dr. Peter Burgstaller hat in einem Interview auf Futurezone.at seine Meinung zur legalen Nutzung des Messengers WhatsApp veröffentlicht. Kernaussage:

Die legale Nutzung von WhatsApp ist in der EU de facto nicht möglich.

Grund sind die AGB des Messengers, der mittlerweile zu Facebook gehört. Problematisch sei der Firmensitz von WhatsApp. Die Firma hat nur in den USA einen Firmensitz, aber keinen in der EU. Nach dem das Safe Harbor Abkommen ungültig ist, müsste jeder einzelne Nutzer einen Vertrag mit WhatsApp abschließen. Dieser wiederum müsste dann von der nationalen Datenschutzbehörde genehmigt werden.

Denn: Es gilt US-Vertragsrecht, aber EU-Datenschutzrecht. Mit der Nutzung des Messengers gewährt man aber Zugriff auf Daten von Dritten.

Und da liegt eines der Hauptprobleme: Hat wirklich jeder Nutzer jeden Kontakt aus dem Adressbuch, der kein WhatsApp nutzt, gefragt, ob dessen Daten weitergegeben werden dürfen!?

Desweiteren ist WhatsApp nur für den privaten Gebrauch rechtens, eine geschäftliche Nutzung ist untersagt.

Es ist klar festgehalten, dass nur “personal use” erlaubt ist. Lehrer, die Schülern Hausübungen schicken sowie Firmen, Vereine und Medienhäuser die WhatsApp verwenden, verletzen alleine deswegen die Nutzungsbedingungen.

WhatsApp könnte Lizenzgebühren von großen Firmen verlangen und bei Ablehnung des Angebots mit Klagen drohen. Auch Konkurrenten der betroffenen Unternehmen könnten klagen, wegen unlauterem Wettbewerb durch Verwendung eines illegalen Dienstes im geschäftlichen Verkehr.

In beiden Fällen kann geklagt werden.

Zur persönlichen und nicht geschäftlichen Nutzung werden sich aber wohl bald die AGBs des Messengers ändern, da Facebook und WhatsApp nun vermehrt im Enterprise Bereich vorstoßen wollen und dadurch die eigenen Dienste monetarisieren wollen. Wünschenswert wäre dann auch eine Lokalisierung der AGBs in Deutsch, denn bisher wird nur die App selbst übersetzt.

Andere Rechtsexperten wie Rechtsanwalt Martin Steiger aus der Schweiz widersprechen vehement, so sei die Ansicht von Burgstaller weltfremd.

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