Facebook hat dem Messenger neue Funktionen und Nutzungsbedingungen spendiert. Diese rufen die Verbraucherschützer auf den Plan, welche dem Konzern nun ein Ultimatum gestellt haben.
Unabhängig davon, ob ein Kontakt eines Nutzers bei WhatsApp und / oder Facebook ist oder nicht, will der Konzern die Daten wie Telefonnummern aus WhatsApp Kontakten auf Facebook hochladen. Dazu wurden auch die Nutzungsbedingungen angepasst und erlauben es bestehenden Nutzern bis zum 25.September diesem Vorgehen zu widersprechen. Aber nicht in Gänze: So kann man nur der Weiterverarbeitung der Daten zu personalisierter Werbung widersprechen, nicht aber dem Hochladen an sich. Neue Nutzer haben keine Chance auf Widerspruch und bestehende werden nach einer Ablehnung an der Nutzung der Dienste gehindert.
Der vzbv hat den Konzern deshalb abgemahnt. Bis zum 21. September 2016 hat der Betreiber des Messenger-Dienstes Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die abgemahnten Verstöße einzustellen. Wird nicht Folge geleistet, wird eine Klage nach dem neuen erweiterten Verbandsklagerecht geprüft.
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