Am 19.September stellte Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) WhatsApp ein Ultimatum. Auch der hamburgische Datenschutzbeauftragte untersagte mit einer Verwaltungsanordnung den Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook. Nun hat WhatsApp um eine Fristverlängerung gebeten.
WhatsApp hatte den Nutzern neue Nutzungsbedingungen mitgeteilt. Stimmte man einfach zu, war auch eine Freigabe für den Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook enthalten. Man konnte diesem Punkt nur entgegenwirken, dass zwar das Adressbuch weiterhin zu Facebook hochgeladen wird, aber aus den Daten keine personalisierte Werbung erechnet wird. Stimmte man gegen die Nutzungsbedingungen, wurde der WhatsApp Account deaktiviert. Diese Deaktivierung hinderte aber ehemalige Nutzer daran, die Accounts vollständig zu löschen.
Zitat vzbv:
Nach dem 21.9. hat WhatsApp beim vzbv um eine Fristverlängerung bis zum 14.10. gebeten, die der Verband nun gewährt hat. Im Gegenzug erwartet der vzbv von WhatsApp, Nutzern, deren Account inzwischen deaktiviert wurde, erneut Zugriff auf die App zu gewähren, damit diese die Möglichkeit haben ihre Daten und den Account löschen zu können. Das Marktwächterteam bittet Verbraucher darum, weiterhin Auffälligkeiten bei der Nutzung von WhatsApp über das Beschwerdepostfach auf marktwaechter.de den Verbraucherschützern zu melden.
Pingback: Verbraucherzentrale verklagt Facebook / WhatsApp | BB10QNX.de