Analyse: Neue Smartphones müssen nach OLG Köln nicht sicher sein
Händler dürfen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30.10.2019 – Az. 6 U 100/19 weiterhin veraltete Smartphones verkaufen und müssen nicht auf Sicherheitslücken hinweisen. Damit wird mal wieder die…