Ist in Deutschland ein uneingeschränkter Zugriff auf die Kommunikation gesetzlich erlaubt?

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Die Stimmen mancher Politiker im In- sowie Ausland werden lauter: Verschlüsselung verbieten, Hintertürchen einprogrammieren oder Vorratsdatenspeicherung. Haben wir gesetzliche Regelungen dazu? Was sind die Auswirkungen?

Letztes Jahr wurden BND (Bundesnachrichtendienst), MAD (Militärischer Abschirmdienst) und dem Verfassungsschutz 212 Abhörmaßnahmen durch die G10 Kommission genehmigt. Diese werden einzeln geprüft und haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, können um 3 Monate verlängert werden. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte zu einer Straftat vorliegen.

Die rechtliche Lage für deutsche Staatsbürger:
Staatliche Organe können nicht einfach so die Kommunikation überwachen und auswerten. Grundlage: Grundgesetz Artikel 10.

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Dies überwacht in Deutschland die G10 Kommission. Dazu die Einleitung aus dem aktuellen Bericht:

Das Grundrecht gewährleistet die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Kommunikation und schützt damit zugleich die Würde des Menschen. Es begründet ein Abwehrrecht gegen die Öffnung von Briefen und die Einsichtnahme in sie sowie gegen das Abhören, die Kenntnisnahme und das Aufzeichnen des Inhalts der Telekommunikation, aber auch gegen die Erfassung ihrer Umstände, die Auswertung des Inhalts und die Verwendung gewonnener Daten. Die Kenntnisnahme des Inhalts von Briefen und das Abhören von Telefongesprächen sind ein intensiver Grundrechtseingriff, der umso schwerer wiegt, wenn der Betroffene wegen der gebotenen Heimlichkeit nicht an dem betreffenden Anordnungsverfahren beteiligt ist.

BND, MAD und der Verfassungsschutz auf Bundes- und Landesebene dürfen nach Freigabe der Kommission und unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen Kommunikation erfassen und auswerten. Es dürfen auch personenbezogene Daten vom BND an ausländische Dienste übermittelt werden.

Die Tätigkeiten der Dienste ist im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses geregelt. Paragraph 3 regelt die oben genannten Anhaltspunkte für eine Straftat.

Welche Auswirkungen hätte also z.B. Hintertürchen im Programmcode oder ein Verbot von Verschlüsselung?

  • Massiver Eingriff in die Privatsphäre und Unterstellung eines Generalverdachts
  • Ein nachträglich hinzugefügter Teil im Programmcode birgt immer die Gefahr einer Inkompatibilität, Destabilisierung und Einfallstor für Schadcode
  • Geräte können manipuliert werden
  • Möglichkeit zur Industriespionage, könnte einen immensen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen

Fiktive Beispiele:
Ein deutscher Abteilungsleiter wird in seinem Urlaub in England geschäftlich angerufen und muss ein paar Dinge mit seinem Vorgesetzten besprechen. Wenn nun die englische Regierung Zugriff auf diese Kommunikation bekommen sollte, wie es Premierminister Cameron derzeit möchte, würden diese Daten dank des Five Eyes Abkommens auch in die USA gelangen. Die abgefangenen Internas könnten nun gezielt für die amerikanische oder englische Industrie gesteuert durch die jeweilige Regierung genutzt werden.

Durch ein Hintertürchen können auch verwerfliche Daten auf ein Smartphone eingeschleust werden. Wie soll man da noch beweisen, dass diese verwerflichen Daten nicht von einem selbst sind?! Sie sind ja schließlich auf dem privaten Gerät. Oder die vorhandenen Dateien beinhalten andere Daten?!

Wie oben geschrieben: rein fiktiv!

Ja, Gewalt, besonders Unschuldigen gegenüber, ist verächtlich und ich wünsche jedem Menschen ein friedliches und gewaltfreies Leben. Brandenburger Tor
Aber eine gezielte Überwachung ist zur Einhaltung eines sicheren Lebens meiner Meinung nach unerlässlich. Eine generelles Verbot von Verschlüsselung ist in meinen Augen falsch. Denn jeder Mensch hat das Recht auf Privatsphäre.
In Deutschland haben wir eine gute gesetzliche Grundlage, die uns aber nicht vor Abhörmaßnahmen ausländischer Dienste oder Firmen schützt.

Daher auch meine Wahl: BlackBerry. Sicherheit wird groß geschrieben. Als Basis das sicherste mobile Betriebssystem BlackBerry OS10 (Whitepaper) und dazu die sicheren Dienste eines BES12 und einer IoT Plattform.

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