Das Werbenetzwerk: Google wird von Verbraucherschützern aufgrund des Datenschutzes angemahnt

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Google ist den meisten Menschen im Internet als Suchmaschine bekannt. Vielleicht noch als Anbieter kostenloser Dienste wie E-Mail und Übersetzer. Doch damit verdient das Unternehmen kein Geld. Die Haupteinnahmequelle ist das Schalten personenbezogener Werbung.

Google, Amazon, Facebook und Co haben das System perfektioniert. Es laufen ganze Servercluster mit nur einer einzigen Aufgabe: Profilerstellung. Oder auch Tracking genannt.
Es wird mit Cookies, Super-Cookies, IP-Adressen, Standorte, Inhalte von Benachrichtigungen und noch mehr gearbeitet. Und es hilft auch nichts, bestimmten Anwendungen die Berechtigungen zu entziehen, wenn man die Services doch nutzt. Es kommt auf den Umgang mit diesen Services an. Und der Ausspruch: “Ich habe doch nichts zu verbergen!” kann man nur kopfschüttelnd quittieren. Warum? Nach dem nächsten Absatz.

Es ist schon für die Nutzer verlockend, wenn sie zum Beispiel einen Drucker gekauft haben und nach Monaten an neue passende Druckerpatronen erinnert werden. Sogar mit “1-Klick” Kaufbutton.
Ziemlich perfide wird es, wenn zum Beispiel Frau A Ihrem Mann Herrn B eine E-Mail schickt und erwähnt, dass er doch bitte nach der Arbeit Äpfel vom Supermarkt mitbringen solle. Er muss nun Google Suche starten wo es Obst in der Nähe gibt. Passenderweise zeigt Google einen Händler für Bio-Äpfel ganz in der Nähe an. Dabei hat Herr B nicht mal danach gezielt gesucht.

“Ich habe nichts zu verbergen!” bezieht sich nur auf die sich äußernde Person. Doch an einer Kommunikation sind immer mindestens zwei Personen beteiligt. Daher sollten Nutzer sensibilisiert werden, dass sie auch für die Daten der Person gegenüber verantwortlich ist. “Ich habe nichts zu verbergen, aber mein Kommunikationspartner vielleicht!” vorallem wenn es sich um geschäftliche Kommunikation handelt.

Genau an diesem Punkt setzt der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) an:

  • Es ist nach Ansicht des vzbv unzulässig, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne deren gesonderte Einwilligung mitliest, um maßgeschneiderte Produktinformationen anzeigen zu können.
  • Eine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten ist nach Auffassung des vzbv nicht dadurch gegeben, dass Verbraucher der Datenschutzerklärung insgesamt zustimmen.

Bei Google gibt es nur Hop oder Top.
Als Nutzer muss man den gesamten Nutzungsbestimmungen zustimmen und das ist nach Ansicht des vzbv unzulässig. Zwei Punkte der Datenschutzerklärung sind Teil dieser Beanstandung und auch Gegenstand eines Rechtsverfahrens, das seit 2012 andauert.

Bis hierhin gelten die oberen Absätze auch für WhatsApp und Facebook. Auch die Posts auf Facebook “Hiermit widerspreche ich der Nutzung meiner Daten/Bilder” sind überhaupt nicht wirksam. Man hat sich bei diesem Dienst angemeldet und hat dabei die Bedingungen akzeptiert. Es gibt ja auch nicht den Zustand “ein bisschen schwanger”.

Somit fordert der vzbv eine gesonderte Einwillung für Werbemaßnahmen.

Der Begriff „Werbung“ wird in diesem Zusammenhang nicht näher beschrieben, so dass er theoretisch sogar Anrufe beim Nutzer umfasst. Auf welchen Kanälen und für welche Produktgruppen geworben werden soll, ist für den Verbraucher nicht klar erkennbar.

Laut Google sei nur mit einer ausdrücklichen Einwilligungserklärung die Weitergabe „sensibler Kategorien“ von personenbezogenen Daten möglich. Eine Unterscheidung zwischen „sensiblen“ und anderen personenbezogenen Daten ist nach Ansicht des vzbv mit den deutschen Datenschutzvorschriften nicht vereinbar.

Ach wie schön, dass BlackBerry nun auf dem PRIV auch Android einsetzt. So wird man spätestens bei einem Systemwechsel von OS10 zu einem gläsernen Menschen, sollte man nicht aufpassen. Denn das Betriebssystem Android setzt eine Google-E-Mail Adresse voraus als ID. Auf dem PRIV sind dann auch alle Google Dienste aktiv, Vorgabe von Google. Somit werden auch Mediendaten direkt mit dem Google Konto verknüpft. Zum Glück hat BlackBerry eine eigene Kalender, Notizen und Kontakte App.

 

Deinstallieren kann man die Google Apps nicht, aber zumindest deaktivieren.

Dann kommt da auch noch Android for Work (AfW). Ein unbedarfter Admin (JA, die gibt es und das zur Zeit sehr viele, da Android for Work für den Großteil neu ist!) legt einen neuen Nutzer im BlackBerry Enterprise Service (BES) an. Hat er die automatische Nutzerverwaltung für AfW aktiviert, bildet er so die gesamte Unternehmensstruktur durch Freigabe und Authentifizierung der Domain im Google Admin Bereich ab.

Forumsdiskussion

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. FS

    “Google, Amazon, Facebook und Co haben das System perfektioniert. … Und der Ausspruch: “Ich habe doch nichts zu verbergen!” kann man nur kopfschüttelnd quittieren.”

    … Und Microsoft versucht jetzt ihnen nachzueifern. Aber da verschließen auch alle nur blind ihre Augen. :-/

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