Bundesrat fordert Nachbesserungen im Entwurf des neuen IT-Sicherheitsgesetzes

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Im §100 Telekommunikationsgesetz erlaubt bereits eine Erhebung und Verwendung von Bestands- und Verkehrsdaten zur Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen. Die Bundesregierung will aber auch die Daten von Störungen, die rein theoretisch zu Störungen oder Fremdzugriffen führen können. Der Bundesrat fordert Nachbesserungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen IT-Sicherheitsgesetz.

Der Bundesrat:

Bei der geplanten Möglichkeit handelt es sich im Kern um eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung für die höchste Gerichte enge Grenzen gesetzt hätten. Die Änderung des Paragraphen führt auch nicht zu mehr IT-Sicherheit, sondern zu einer eventuellen weiteren Gefahrenquelle.

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